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   OLG Stuttgart, 11.04.1978 - 17 UF 37/78 U   

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https://dejure.org/1978,3535
OLG Stuttgart, 11.04.1978 - 17 UF 37/78 U (https://dejure.org/1978,3535)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.1978 - 17 UF 37/78 U (https://dejure.org/1978,3535)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 1978 - 17 UF 37/78 U (https://dejure.org/1978,3535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Ehegattenunterhalt; Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1332 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1968 - IV ZR 685/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.1978 - 17 UF 37/78
    Mit dem hieraus folgenden Grundsatz, das für Unterhaltszwecke zu verwendende Gesamteinkommen der Ehegatten zu quoteln, soweit nicht ungewöhnlich gute wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen (vgl. hierzu BGH NJW 1969, 919 [BGH 13.12.1968 - IV ZR 685/68] ), befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit dem überwiegenden Teil der neueren Rechtsprechung (z.B. BSG, FamRZ 1972, 634; Düsseldorfer Tabelle, Landgericht Düsseldorf, JustMBl NRW 1976, 283).
  • KG, 19.12.1977 - 3 WF 4093/77

    Angemessener Unterhalt getrennt lebender Eheleute; Kosten der Ehewohnung als eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.1978 - 17 UF 37/78
    Jedenfalls so lange, wie der Beklagte auch den auf die Klägerin entfallenden Teil der Zins- und Tilgungsleistungen erbringt, sind daher diese und die auf seinen eigenen Anteil entfallenden Leistungen vorab von seinem Einkommen abzusetzen (entsprechend für die Vorwegberücksichtigung des Mietzinses für die Familienwohnung während des Getrenntlebens als Familienlast: KG NJW 1978, 274).
  • OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen ; Zahlung von Trennungsunterhalt ; Bewilligung

    Bei der Bemessung des Unterhalts - hier des Trennungsunterhalts eines Ehegatten nach § 1361 BGB - sind Belastungen des Unterhaltspflichtigen durch Zahlungen auf einvernehmlich begründete (Kredit-) Verpflichtungen jedenfalls insoweit anspruchsmindernd zu berücksichtigen, als diese Zahlungen nach den Einkommensverhältnissen der Beteiligten einer wirtschaftlich vernünftigen Tilgung entsprechen (vgl. BGH NJW 1982, 232; OLG Stuttgart, NJW 1978, 1332; OLG Karlsruhe, FamRZ 1981, 548, 549; OLG Hamm, FamRZ 1981, 968; OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, 390; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 4. Aufl.: 1989, Rdn. 907; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1361, Anm. 2 c, § 1603, Anm. 3 b).
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